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aftermarketupdate.de, 15.12.2017

Vor der ersten Inspektion fragen sich viele Neuwagenbesitzer: Muss ich eigentlich in eine Vertragswerkstatt, um meinen Garantieanspruch zu erhalten? Die klare Antwort lautet: nein! Doch das Wissen in der breiten Bevölkerung darüber ist kaum verbreitet. Laut einer repräsentativen Umfrage von BBE Automotive kennt nicht einmal jeder zweite Autofahrer in Deutschland sein Recht auf freie Werkstattwahl. Dabei hat die EU-Kommission bereits 2010 eine Verordnung erlassen, wonach Autohersteller weder ihre freiwillige Garantie noch die gesetzliche Gewährleistung von der Durchführung der Inspektionen in einer Vertragswerkstatt abhängig machen dürfen. Die Wettbewerbshüter haben sich damit ganz klar für ein Wahlrecht des Kunden und für marktgerechte Preise und Konditionen ausgesprochen.

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