tagesspiegel.de, 30.05.2023

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Alltagsfahrzeuge sollen aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung ausgeschlossen werden. Das Kraftfahrzeuggewerbe tritt dafür ein, die geltende Rechtslage beizubehalten und positive Rahmenbedingungen für den Erhalt von Oldtimern zu schaffen. Denn Oldtimer sind ein erhaltenswertes Kulturgut. Mit ihrem ikonischen Design sorgen sie für positive Emotionen und verkörpern den jahrzehntelangen Wunsch der Menschen nach automobiler Freiheit. Diese Meinung vertreten laut einer aktuellen Studie von BBE Automotive dreiviertel aller autofahrenden Menschen in Deutschland.